Frage: Wielang dauert einen Scheibentönung?
Für eine Tönung kann man keine festen Zeiten ansetzen, es variiert von Fahrzeug zu Fahrzeug. Die Zeiten variieren von 2 Stunden bis 6 Stunden.
Frage: Muss ich eine nachträgliche Scheibentönung eintragen?
Nein, Sie bekommen bei Abholung eine sogenannte ABG ( Allgemeine Bauarten Genehmigung ) von uns ausgehändigt, die Speziell für den Folientype der in ihrem Auto verklebt ist, angefertigt wurde. Auf den Scheiben, meistens im unteren Bereich, ist die ABG Nummer in die Folie geprägt und dies kann dann von TÜV oder Polizei gegengeprüft werden.
Frage: Welche Scheiben darf man tönen?
In Deutschland ist es laut der StVO erlaubt, alle scheiben ab der B-Säule vollflächig zu verkleben. Das Tönen der Windschutzscheibe, der Fahrer- und Beifahrertür ist verboten. Die Fahrer- und Beifahrertür dienen als Notausstieg, für den Fall das die Türen blockiert sind. Scheiben die Getönt sind lassen sich nur noch schwer einschlagen und regieren wie Verbundglas.
Frage: Wie muss das Fahrzeug angeliefert werden?
Das Fahrzeug sollte von Außen und von Innen vor der Tönung einmal gereinigt werden. Einmal durch die Waschstraße, Fahrzeug aussaugen und die Oberflächen von Staub befreien. Umso sauberer das Fahrzeug von Innen ist, umso geringer ist das Risiko Staubeinschlüsse zu erzeugen.
Haben Sie da keine Zeit oder Lust zu, sprechen Sie uns an, wir übernehmen das gegen eine kleine Pauschale gerne für Sie.
Frage: Was muss ich nach der Tönung beachten?
Folierte Scheiben dürfen 14 Tage lang nicht geöffnet (Kurbelfenster) oder von innen gereinigt werden. Die Folie wird nass verklebt und je nach Witterung trocknet das Restwasser schnell oder langsam unter der Folie.
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns doch eine Nachtricht, wir freuen uns!